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Eine Absturzsicherung für das Flachdach ist unbedingt notwendig, da Flachdächer ohne Schutzgeländer ein hohes Sicherheitsrisiko für Bauarbeiter, Instandhalter oder Reinigungspersonal darstellen.
Die Randzonen großer Dachflächen von Industrie- und Behördengebäuden müssen daher mit kollektiven Absturzsicherungen ausgerüstet werden. So verlangt es der Gesetzgeber. Das Haftungsrisiko von Gebäudebetreibern und Eigentümern kann durch die Absturzsicherung für Flachdächer dauerhaft reduziert werden.
Kollektive Absturzsicherungen sind, laut den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS2121/2007) dem Individualschutz immer vorzuziehen. Zudem müssen die Bestimmung des Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bachtet werden.
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